Rund 2,5 Mio. Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Wir werden immer älter und das Risiko zum Pflegefall zu werden erhöht sich mit zunehmendem Alter. Aber auch junge Menschen können durch Krankheiten oder Unfälle pflegebedürftig werden.
Im Jahr 1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt, in die jeder einzahlen muss. Pflegebedürftige kommen jedoch mit der gesetzlichen Absicherung nicht aus. Hierüber ist lediglich ein Teil der Kosten abgedeckt.
Wie hoch der Eigenanteil ist, hängt vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab, also ob die Angehörigen die Pflege übernehmen oder eine vollstationäre Pflege notwendig ist.
Die Tabelle zeigt, das bei Pflegegrad 3 Kosten von über 23.000,- € pro Jahr für die Pflege entstehen.
Pflegesach-leistungen | Tatsächlicher Bedarf | Vorsorgelücke pro Monat | Vorsorgelücke pro Jahr | |
Pflegegrad 2 | 724,- € | |||
Pflegegrad 3 | 1.363,- € | 3.200,- € | 1.938,- € | 23.256,- € |
Pflegegrad 4 | 1.693,- € | 3.700,- € | 1.925,- € | 23.100,- € |
Pflegegrad 5 | 2.095,- € | 4.000,- € | 1.995,- € | 23.940,- € |
(Stand: 01.01.2022 – Quelle: Gothaer Versicherung)
Folgende Arten lassen sich im Bereich der privaten Pflegeversicherung unterscheiden: