Auch für Menschen mit Vorerkrankungen ist der Abschluss eines Pflegetagegeldes möglich. Sofern bei Ihnen keine der im folgenden Text aufgeführten Krankheiten vorliegt, können Sie Ihren Schutz direkt hier online beantragen. Selbstverständlich ist der Abschluss auch mit Gesundheitsfragen möglich.
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Kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist bzw. jemals vor Antragstellung diagnostiziert wurde:
Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz), Hirntumor, Parkinson-Krankheit, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Schlaganfall, Chorea Huntington, Kreutzfeld-Jacob, HIV-Infektion, Niereninsuffizienz, insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Leberzirrhose, Osteoporose, Arteriosklerose und bösartige Neubildungen (bösartige Tumore), sofern die Erstdiagnosestellung oder die erneute Diagnosestellung (Rezidiv) innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung erfolgte - wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.
Hinweis: Für Personen ab dem 71. Lebensjahr kann ausschließlich ein Pflegetagegeld in einer max. Höhe von 50,- Euro/Tag für die Pflegestufe III abgeschlossen werden. Um dies zu berechnen, setzen Sie bitte den Klick bei "staatliche Förderung gewünscht" auf "nein"!